Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Liefer- und Zahlungs-bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

  1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 3 Preise

  1. Alle Einkaufspreise sind in Euro freibleibend und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Alle Brutto-Preisangaben sind in Euro als unverbindliche Richtpreise, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Bei Kleinaufträgen von Saiten/ Zubehör unter Euro 150,00 und Gitarren unter Euro 650,00 behalten wir uns vor Versand- und Verpackungskosten zu erheben.
  4. Bei Auslandssendungen werden die Versand-Selbstkosten in Rechnung gestellt.

§ 4 Mengenrabatte bei Gitarren-Saiten

  1. ab 60 Satz - auch verschiedene Fabrikate nach Ihrer Wahl - 5 %
  2. ab 96 Satz - auch verschiedene Fabrikate nach Ihrer Wahl - 7 %
  3. ab 144 Satz - auch verschiedene Fabrikate nach Ihrer Wahl - 10 %

§ 5 Lieferung, Verpackung und Gefahrenübergang

  1. Die Lieferung erfolgt ab Dortmund/ Taunusstein, das Versandrisiko geht zu Lasten des Abnehmers.
  2. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald sie der den Transport ausführenden Person übergeben worden sind.
  3. Eine Transportversicherung decken wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Abnehmers. Auswahl- und Auslandssendungen werden generell durch uns versichert.
  4. Bei allen Teillieferungen wird jede einzelne Sendung gesondert berechnet und nach Maßgabe dieser Bedingungen behandelt. Durch uns bedingte Teillieferungen werden kostenmäßig wie eine Gesamtlieferung behandelt.
  5. Die Wahl der Versand- und Verpackungsart bleibt uns überlassen und erfolgt branchenüblich, soweit sie nicht vom Vertragspartner ausdrücklich vorgeschrieben wird. Die Haftung ist jedoch ausgeschlossen.

§ 6 Lieferzeit

  1. Vereinbarte Liefertermin gelten als annähernd vereinbart.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die dem Verkäufer die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
  4. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Gewährieistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
  2. Der Käufer muß dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefer-gegenstandes mitteilen. Mängelrügen entbinden den Käufer nicht von seiner Zahlungspflicht.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
  2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und dieser unverzüglich benachrichtigt.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere durch Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt die Vorbehalts-ware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Zahlungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Zahlungsbedingungen 8 Tage 3% Skonto, 15 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto.
  2. Bei Abbuchungserlaubnis und Nachnahmeversand bringen wir 5% Skonto in Abzug.
  3. Skontoabzug kann nur gewährt werden, wenn keine anderen, das Zahlungsziel überschreitende Forderungen vorliegen. Der Verkäufer ist trotz anders lautender Bestimmung des Käufers berechtigt Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen anzurechnen.
  4. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks oder Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck oder Wechsel eingelöst wird.
  5. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Verzugzinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu erheben.
  6. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat
  7. Uns unbekannten Kunden liefern wir nur gegen Nachnahme oder Vorkasse.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Liefer- und Zahlungsbedingungen und die gesamten Rechtsbezienungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Erfüllungs und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist für beide Teile der Sitz des Verkäufers.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 01.07.2004